Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Hundesitting und Ferienheim

Vertragsbedingungen

  • Hundezentrum Bern GmbH behandelt jeden Hund unter höchster Beachtung seines Bedürfnisses art- und verhaltensgerecht. Ketten-, Würge-, Stachel- und Stromhalsbänder werden abgelehnt.

  • Der/die Hundehalter/in ist sich bewusst, dass sein/ihr Hund sich in einer Gruppenbetreuung mit mehreren anderen Hunden befindet, und dass bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden es artbedingt möglich ist, dass ein Hund durch Beissereien Verletzungen davontragen könnte. Um dieses Risiko zu minimieren, garantiert der/die Hundehalter/in hiermit, dass sein Hund absolut sozialverträglich mit Artgenossen und mit Menschen ist und weder aggressiv noch bissig ist.

  • Falls dem Hund seitens Hundezentrum Bern GmbH Medikamente verabreicht werden sollen, sind solche Medikamente mit der entsprechenden genauen schriftlichen Instruktion des/der Hundehalters/in auszuhändigen. Falls Hunde während der Betreuungszeit gefüttert werden sollen, ist das Hundefutter vom/von der Hundehalter/in zur Verfügung zu stellen.

  • Der zu betreuende Hund muss gemäss den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der/die Hundehalter/in dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz, sowie auch Wurmbefallschutz verfügt.

    Der Impfnachweis folgender Impfungen muss jährlich per Mail (info@hundezentrum-bern.ch) oder per Post (Hundezentrum Bern, Schachen 2, 3428 Wiler bei Utzenstorf) Hundezentrum Bern GmbH zugestellt werden. Bei nicht Einhaltung der vorgeschriebenen Impfungen behält sich Hundezentrum Bern GmbH vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

    Basis Kombi-Impfung
    – Leptospirose
    – Parvovirose
    – Staupe
    – Infektiöse Hepatitis
    – Viral ausgelöster Zwingerhusten

    Zusätzliche Impfung
    – intranasale Zwingerhusten-Tröpfchenimpfung

    Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankungen (z.B. Zwingerhusten) bestehen, hat der/die Hundehalter/in Hundezentrum Bern GmbH umgehend darüber zu informieren. Hundezentrum Bern GmbH ist von allfälligen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes vorab zu unterrichten und kann den kranken Hund bis zur Genesung von der Betreuung ausschliessen.

  • Der Beginn einer Läufigkeit ist Hundezentrum Bern GmbH umgehend mitzuteilen. Ab Beginn der Läufigkeit wird die Hündin für mindestens drei Wochen von der Betreuung ausgeschlossen.

  • Grundsätzlich gilt für Rüden, die von Hundezentrum Bern GmbH betreut werden, eine Kastrationspflicht. Akzeptiert werden die operative, sowie die chemische Kastration. Die Ausnahme gilt für Welpen und junge Rüden bis max. 1,5-jährig. Weitere Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich. Bei der chemischen Kastration ist der/die Halter/in für die regelmässige Auffrischung selbst verantwortlich. Der/die Halter/in ist verpflichtet regelmässig, je nach Wirkungsdauer (6 oder 12 Monate), unaufgefordert einen Nachweis per Mail (info@hundezentrum-bern.ch) oder per Post (Hundezentrum Bern, Schachen 2, 3428 Wiler bei Utzenstorf) an Hundezentrum Bern GmbH zu erbringen.

  • Ergibt sich während der Betreuung des Hundes die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der/die Hundehalter/in bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass zum Wohle seines Hundes die Versorgung von einem/r Tierarzt/-ärztin in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann. Der/die Hundehalter/in erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch eine/n Tierarzt/-ärztin oder durch Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Der/die Hundehalter/in trägt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung entstehen.

  • Der/die Hundehalter/in versichert, dass sein Hund steuerlich angemeldet, gechipt und bei Amicus als Halter/in eingetragen ist.

Vergütung

  • Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.

  • Gebuchte Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden ansonsten wird ein Entschädigungsbetrag von 40.- verrechnet.

  • Die in Anspruch genommenen Leistungen werden monatlich, nach Ablauf des Leistungsmonats, in Rechnung gestellt und sind bis Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode zu begleichen.

Kündigung

  • Der/die Hundehalter/in kann während einer laufenden Betreuungsperiode jederzeit die Betreuung vorzeitig abbrechen. Auch seitens Hundezentrum Bern GmbH besteht keine Kündigungsfrist.

  • Die Kündigung ist schriftlich einzureichen.

    Mail
    info@hundezentrum-bern.ch

    Post
    Hundezentrum Bern
    Schachen 2
    3428 Wiler bei Utzenstorf

    SMS (What’s App)
    +41 (0)78 810 20 31

Haftung

  • Der/die Hundehalter/in hat für seinen/ihren Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen.

  • Dem/r Hundehalter/in ist bekannt, dass die Haftung eines/r Hundehalters/in eine einfache Kausalhaftung ist, d.h. dass der/die Hundehalter/in unabhängig von seinem/ihrem Verschulden für den von seinem Hund angerichteten Schaden haftet. Während des Betreuungszeitraums haftet der/die Hundehalter/in weiterhin als Tierhalter/in verschuldensunabhängig für Schäden, die sein/ihr Hund an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder Hundezentrum Bern GmbH verursacht. Hundezentrum Bern GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, es sei denn, der Schaden sei vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Hundezentrum Bern GmbH entstanden. Insbesondere wird die Haftung für ein allfälliges Entlaufen sowie zu Schaden kommen des betreuten Hundes ausgeschlossen.

    Hundezentrum Bern GmbH übernimmt auch keinerlei Haftung, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraums gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Läufige Hündinnen müssen im Vorfeld angekündigt werden und können während einer Zeitperiode von mindestens drei Wochen nicht von Hundezentrum Bern GmbH betreut werden.

    Falls Hundezentrum Bern GmbH selber im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeit für etwelchen Schaden, den der Hund während der Betreuungszeit verursacht, als haftpflichtig erklärt wird, weil Hundezentrum Bern GmbH für diese Betreuungszeit rechtlich als Hundehalterin betrachtet würde, so stellt der/die Hundehalter/in Hundezentrum Bern GmbH schad- und klaglos, d.h. der/die Hundehalter/in stellt Hundezentrum Bern GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche solche Dritte im Zusammenhang mit einem Schaden geltend machen, welcher vom Hund des/r Hundehalters/in angerichtet wurde.

    Wenn Hundezentrum Bern GmbH im Rahmen der Betreuung des Hundes Wohnräume des/r Hundehalters/in betreten muss, verpflichtet sich Hundezentrum Bern GmbH, die so anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschliesslich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und allfällige weitere Tiere zu achten. Der an Hundezentrum Bern GmbH überlassene Haus- oder Wohnungsschlüssel wird sorgfältig aufbewahrt. Wird bezüglich Hab und Gut in den anvertrauten Räumen eine Unregelmässigkeit festgestellt (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.), ist Hundezentrum Bern GmbH berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienste einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der/die Hundehalter/in vollumfänglich.

 

Einzeltrainings und Erlebnisspaziergänge

Vertragsbedingungen

  • Die Anmeldung zu den Einzeltrainings, Erlebnisspaziergängen oder sonstigen Veranstaltungen erfolgt:

    Einzeltraining
    – schriftlich mit dem entsprechenden Online-Anmeldeformular auf der Webseite von Hundezentrum Bern GmbH
    – schriftlich per Mail an info@hundezentrum-bern.ch
    – telefonisch unter +41 (0)78 810 20 31

    Erlebnisspaziergang
    – schriftlich mit dem entsprechenden Online-Anmeldeformular auf der Webseite von Hundezentrum Bern GmbH
    – schriftlich per Mail an erlebnisspaziergang@hundezentrum-bern.ch
    – telefonisch unter +41 (0)79 666 24 28

    Die Anmeldung ist verbindlich.

  • Grundsätzlich können die von Hundezentrum Bern GmbH angebotenen Kurse und Veranstaltungen von jedem Hundehalter und Hund, unabhängig von Rasse und Alter, besucht werden.

    Hundezentrum Bern GmbH behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen. Zudem kann Hundezentrum Bern GmbH Einzeltrainings, Erlebnisspaziergänge oder sonstige Veranstaltungen bei zu wenig Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen (wie z.B. Unwetter) absagen oder verschieben.

  • Alle an Kursen teilnehmenden Hunde müssen gemäss den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz, sowie auch Wurmbefallschutz verfügt.

    Basis Kombi-Impfung
    – Leptospirose
    – Parvovirose
    – Staupe
    – Infektiöse Hepatitis
    – Viral ausgelöster Zwingerhusten

    Zusätzliche Impfung
    – intranasale Zwingerhusten-Tröpfchenimpfung

    Meldepflicht
    Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankungen (z.B. Zwingerhusten) bestehen, hat der/die Hundehalter/in Hundezentrum Bern GmbH vor Kursbeginn darüber zu informieren. Hundezentrum Bern GmbH ist von allfälligen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des Hundes oder Verhaltensauffälligkeiten (wie z.B. Aggression gegenüber Artgenossen oder Menschen) vorab zu unterrichten. Die Meldepflicht gilt ebenso für läufige Hündinnen.

    Unterlässt es der Kursteilnehmende, dieser Meldepflicht nachzukommen, so kann Hundezentrum Bern GmbH den Teilnehmenden zum Schutz aller vom Gruppenkurs, Einzeltraining, Erlebnisspaziergang oder einer sonstigen Veranstaltung ausschliessen; die entsprechenden Kursgebühren werden diesfalls nicht zurückerstattet.

Verhalten

  • Auf dem Parkplatz, Trainingsplatz und dem öffentlichen Trainingsgelände gilt ohne Ausnahme die Leinenpflicht. Hunde, die keinen zuverlässigen Rückruf beherrschen, sind in offenem Gelände im Freilauf an einer Schleppleine zu führen. Nur auf ausdrückliche Anweisungen des/der Kursleiters/in dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden.

  • Während des Einzeltrainings, des Erlebnisspaziergangs oder der sonstigen Veranstaltung ist sämtlichen Anweisungen des/der Kursleiters/in stets Folge zu leisten.

    Rauchen und Telefonieren während des des Einzeltrainings, des Erlebnisspaziergangs oder der sonstigen Veranstaltung sind untersagt.

  • Ketten-, Würge-, Stachel- und Stromhalsbänder werden in sämtlichen Einzeltrainings, Erlebnisspaziergängen oder sonstigen Veranstaltungen abgelehnt. Hundezentrum Bern GmbH erwartet von den Teilnehmenden die Beachtung art- und verhaltensgerechter Behandlung der Hunde ohne Ihnen Schmerzen durch Gewalt zuzufügen.

Vergütung

  • Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf Grundlage der aktuellen Preisliste abgerechnet.

  • Einzeltraining
    Die Gebühren für Einzeltrainings werden erst nach dem Training in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.

    Erlebnisspaziergang
    Die Gebühren sind vor Ort am Erlebnisspaziergang bar zu begleichen.

Stornierung und Absenzen

  • Einzeltraining
    Versäumte Einzeltrainings infolge Krankheit oder Unfall werden nur mit einem ärztlichen Attest zurückerstattet. Ansonsten werden die vollen Gebühren verrechnet.

    Erlebnisspaziergang
    Versäumte Erlebnisspaziergänge infolge Krankheit oder Unfall werden nicht verrechnet.

  • Gruppenkurs
    Gruppenkurse können bis 30 Tage vor Kursbeginn storniert werden. Die Kurskosten werden dann vollumfänglich zurückerstattet. Spätere Stornierungen oder Abmeldung werden nicht zurückerstattet.

    Einzeltraining
    Einzeltrainings können bis 24 Stunden vor Beginn gebührenfrei storniert werden. Spätere Stornierungen oder Abmeldungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

    Erlebnisspaziergang
    Erlebnisspaziergänge können bis 24 Stunden vor Beginn gebührenfrei storniert werden. Spätere Stornierungen oder Abmeldungen werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

  • Bei vorzeitigem Abbruch des Einzeltrainings oder Erlebnisspaziergangs werden die Gebühren des vom Teilnehmenden gebuchten Kurses nicht zurückerstattet, bzw. trotzdem vollumfänglich verrechnet.

Haftung

  • Die Unfall- und Haftpflichtversicherung (inkl. Hundehaftpflicht) sind Sache der Kursteilnehmenden. Der/die Kursteilnehmende hat für seinen Hund und sich selbst eine gültige Hundehaftpflichtversicherung, Privathaftpflicht und Unfallversicherung abgeschlossen.

  • Dem/der Hundehalter/in ist bekannt, dass die Haftung eines/r Hundehalters/in eine einfache Kausalhaftung ist, d.h. dass der/die Hundehalter/in unabhängig von seinem/ihrem Verschulden für den von seinem/ihrem Hund angerichteten Schaden haftet. Während dem Einzeltraining, Erlebnisspaziergang oder einer sonstigen Veranstaltung haftet der/die Hundehalter/in verschuldensunabhängig für Schäden, die sein/ihr Hund, er/sie selbst oder seine Begleitpersonen an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder Hundezentrum Bern GmbH verursacht. Hundezentrum Bern GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, es sei denn, der Schaden sei vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Hundezentrum Bern GmbH entstanden.

    Insbesondere wird die Haftung für ein allfälliges Entlaufen sowie zu Schaden kommen eines anderen teilnehmenden Hundes oder Menschen ausgeschlossen.

    Hundezentrum Bern GmbH übernimmt auch keinerlei Haftung, sollte eine läufige Hündin während des Einzeltrainings, Erlebnisspaziergangs oder einer sonstigen Veranstaltung gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken. Läufige Hündinnen müssen im Vorfeld angekündigt werden und können während dieser Zeit von von Kursen ausgeschlossen werden.